Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Normbindung bei bezuschussten Fahrzeugen | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 571030 |
Datum | 19.07.2009 14:51 MSG-Nr: [ 571030 ] | 4807 x gelesen |
Innenminister
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Löschgruppenfahrzeug
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Technische Hilfeleistung
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Hallo,
Geschrieben von Andreas MayerHat schon mal jmd. trotz dieser Bindung ein offenes Ohr im IM gefunden?
ich glaube nicht, dass das im IM jemanden interessiert. Das LF16/12 wurde damals bei euch mit Sicherheit beschafft, weil ein LF in dieser Größe erforderlich war, oder? Einen LF 16 Nachfolger (ohne THL) gab es damals nicht, und so war die THL Beladung bei den meisten FFen auf dem LF16/12 (was auch Sinn macht). Trotzdem wurden auch in By schon immer LF16/12 ohne THL ausgeliefert, z.B. bei Wehren die über LF16/12 und RW2 verfügten, aber keinen 3. Rett. Satz wollten.
Ich hab noch nicht gehört, dass es Probleme gab, wenn (wegen einer Neubeschaffung) ein Rett. Satz auf ein anderes Fahrzeug übernommen wurde. Von der "Führbarkeit" her ist es in By. sowieso egal, da 40 für LF16, LF16/12, LF20/16 und HLF20/16 steht.
Gruß
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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