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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Normbindung bei bezuschussten Fahrzeugen | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 571050 | ||
Datum | 19.07.2009 16:08 MSG-Nr: [ 571050 ] | 4761 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Mayer die Frage ist nur, ob der Bezuschussungssatz OHNE THL ein anderer gewesen wäre. nein. Damals waren es ca. 35% für das Fahrzeug mit Normbeladung, der Rett. Satz gehörte beim LF16/12 zur Norm, und der soll ja jetzt nicht verkauft, sondern nur "umgelagert" werden. Einfach mal beim KBR nachfragen, kann mir aber nicht vorstellen, dass der was dagegen hat. Es könnte evtl. nur sein, dass ihr als Ersatz für das TLF16/25 nur ein LF20/16 bezuschusst bekommt, wenn die vorhandene THL Ausrüstung als ausreichend angesehen wird. Vor 3 Jahren waren es in By. m.W. 10.000€ weniger als für ein HLF. Mittlerweile wurden die Zuschüsse aber angehoben. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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