Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Normbindung bei bezuschussten Fahrzeugen | 24 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 571321 |
Datum | 20.07.2009 21:53 MSG-Nr: [ 571321 ] | 4666 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
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Löschgruppenfahrzeug
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Geschrieben von Andreas MayerWir haben ein LF 16 mit THL welches 1996, mit Zuschuss durch das Land, gekauft wurde. Nun Steht eine Ersatzbeschaffung für ein TLF 16 an. (3-4 Jahre) Dieser Ersatz soll der neue Erstangreifer werden.
Meine Frage, darf man den Rettungssatz aus dem LF 16 entfernen, das FHZ für andere Einsatzschwerpunkte umrüsten oder gibt es einer "Normbindung" bei bezuschussten FHZ, für einen gewissen Zeitraum, in dem die damals gültige Norm eingehalten werden muss?
Praxis? Konsequenzen? "Schlupflöcher?
ich kenn ja Eure anderen Autos und Konzepte nicht, aber ich rate bei ähnliche Konstellationen IMMER dazu, die beiden Fahrzeuge am besten GLEICH, mindestens aber tauschbar zu machen! D.h. wenns kein 2. THL-Satz sein darf/kann, MUSS der auf das andere Auto ebenso verlastbar sein, wie der nach Norm nach dem LF 16/12 leider (!) nur noch wunschgemäße Sprungretter - ausser man hat keine höheren Gebäude (dann frag ich mich aber, wozu man ein LF 16/12 o.ä. mit Schiebleiter hat...
Sauberes Konzept vorbereiten, mit KBM/I/R reden, ggf. mit dem Zuschußbearbeiter bei der BezReg. (falls das nicht ein "no-go" ist)...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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