Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Ausschreibung von Hanrath-Feuerwehrstiefel bei bei der VEBEG :-() | 18 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 571695 |
Datum | 22.07.2009 13:19 MSG-Nr: [ 571695 ] | 4986 x gelesen |
Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Christi@n PannierDer Weiterverkauf gebrauchter PSA ist kein Inverkehrbringen im Sinne der 89/686/EWG bzw. 8. GPSGV.
Als Verkäufer aber, wider besseren Wissens, zu behaupten es handele sich dabei um PSA mit gewisssen Eigenschaften, dürfte dennoch strafbar sein.
Der Verkauf als Schrott, Dekoartikel o.ä. dürfte hingegen unproblematisch sein.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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| 17.07.2009 09:29 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 17.07.2009 09:53 |
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., Berlin | |