Geschrieben von Markus WeberEine amtliche Definition "Großvieh" kenne ich nicht, aber nachdem ja der Tierbändiger der BF DüDo mitliest: hättest jemand eine bessere Definition?
eigentlich sieht die definition in der deutschen Sprache eine Unterteilung in vier Kategorien vor.
Nutztier, Haustier, Heimtier und Wildtier.
Nutztier:
Ein nicht frei lebendes, an den Menschen gewöhntes Tier, dessen Nutzwert überwiegt
Haustier:
Ein nicht frei lebendes, an den Menschen gewöhntes Tier
Heimtier:
Ein nicht frei lebendes, an den Menschen gewöhntes Tier, das primär für die Freude am Tier gehalten wird
Wildtier:
Ein in freier Natur lebendes, nicht an den Menschen gewöhntes Tier
Eine Katze kann somit ein Heimtier sein, naber auch ein Haustier und auch ein Nutztier, z.B. zum Mäuse fangen auf dem Bauernhof.
Rinder, Schweine, etc. sind Nutztiere und Haustiere.
Denn die erste Unterteilung gibt es zwischen Haustier oder Wildtier, anschließend wird nur noch das Haustier unterschieden zwischen Nutztier und Heimtier. Daraus ergibt sich in der deutschen Sprache gibt es bei Haustieren keine letztlich definierte Wortgruppe für die größe der Tiere, sondern ausschließlich ausgerichtet nach der Art der Haltung.
Rechtlich ergibt sich daraus das Dammwild niemals ein Haustier sein kann, was aber nur noch wichtig für den Haftungsauschuss nach § 833 BGB wichtig ist.
Interessant bleibt letztendlich die aus der weiteren Bedeutung des Wortes Nutztier ableiten lässt. Alle weiteren definitionen auf Nutztier enden auf das Wort Vieh.
Dabei ist für den europäischen Raum definiert:
Großvieh sind: Pferde und Kühe (das wars es auch schon)
Kleinvieh sind: (laut definition) alle sonstigen Nutztiere, obwohl mittlerweile Schafe, Schweine und Ziegen auch als Mittelvieh bezeichnet werden, Hunde die als Arbeitstiere verwendet werden sind Kleinvieh.
Daraus ergibt sich unter dem Wort Vieh sind nur Haustiere die Nutztiere sind gemeint.
Entscheidend dürfte jedoch die Großvieheinheit (GVE) sein.
Das Verhältniss zischen Nutztier und Fläche die zur gewinnung des Futters ebnötigt werden.
Vieh mit einem Wert größer 1 sind Großvieh, kleiner als eins sind Kleinvieh.
Kleine Übersicht dazu:
Großvieh
Milchkuh: 1,2 GVE
Pferd: 1,5 GVE
Kleinvieh:
Kalb: ~0,2 GVE (je 100 kb = 0,1 GVE)
Mastschwein: 0,12 GVE
Schaf: 0,1 GVE
Ferkel: 0,01 GVE
Zu beachten ist aber das auch eine Masse an Federvieh zum Großvieh zählen kann, son haben 320 Legehennen den Wert 1 GVE, 125 Hühner auch 1 GVE, nur in der Summe als Großvieh, sonst sind es Kleinvieh. Dies ist nur für wirtschaftliche Betrachtung relevant. Für Katsrettungseinsätze bleibt es aber dabei:
Großvieh nur Pferde und Kühe, Kleinvieh alle sonstigen Nutztiere.
Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.
Bei weiteren Fragen stehe ich zur Verfügung.
Grüße
Thobias
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