Rubrik | ABC-Gefahren |
zurück
|
Thema | Konzept 'Messzug NRW' | 44 Beiträge |
Autor | Fran8k 8M., Wuppertal / Sauerland / NRW | 571942 |
Datum | 23.07.2009 12:19 MSG-Nr: [ 571942 ] | 12597 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Da fällt mir noch etwas auf. Kann aber auch schon mal behandelt worden sein.
Wie sieht es eigentlich damit aus das für die ETW jetzt die AEGL 2 Werte herangezogen werden!?
ETW - Konzentration unterhalb derer ein effektives Arbeiten der Einsatzkräfte nicht beeinträchtigt wird. (Kann man dementsprechend auch auf die Bevölkerung anwenden!? Reine Geruchsbelästigungen sind ja zu tollerieren, auch wenn das einen Mehraufwand an besorgten Anrufern bedeutet)
AEGL2 - Schwelle zu schwerwiegenden, fluchtbehindernden Wirkungen -> aber oberhalb AEGL1 - spürbares Unwohlsein
Umweltbundesamt
oder nach vfdb 10/01
Allerdings bin ich mir nicht sicher wer von den Einsatzkräften bei spürbarem Unwohlsein noch effektiv arbeiten kann. Geschweigedenn wenn die Konzentrationsreichweite der AEGL1 im Gegenzug zu AEGL2 soweit höher ist, dass ich in der Bevölkerung nicht nur besorgte Anrufer habe, sondern eine unbestimmte Zahl über "spürbares Unwohlsein klagt". Woraufhin der erste eine Kopfschmerztablette einwirft und der zweite von der Beschreibung am Telefon schon nen RTW benötigt.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|