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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Barfuß zum Einsatz? | 127 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 571977 | ||
Datum | 23.07.2009 14:37 MSG-Nr: [ 571977 ] | 84088 x gelesen | ||
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BGUV Die Bezirksregierung Köln hat der Firma Hanrath Schuh GmbH das Inverkehrbringen der Stiefel des Typs Profi Plus, Profi, Spark und Ultra mit Wirkung vom 14. August 2008 untersagt. Gegen diese Untersagungsverfügung hat die Hanrath Schuh GmbH beim Verwaltungsgericht (VG) Aachen geklagt (Aktenzeichen: 3 K 1729/08). Am 10. März 2009 haben die Richter die Klage abgewiesen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es zur Begründung: "Die Feuerwehrstiefel entsprächen nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen. Die Stiefel seien sowohl von den in- und ausländischen Stellen, die die Klägerin beauftragt habe, als auch vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung untersucht worden. Bei sämtlichen Stiefeln hätten sie - allerdings unterschiedliche, zum Teil mehrfache - Mängel festgestellt. Betroffen seien die Rutschhemmung, die Trennkraft der Sohle, die Durchtrittsicherheit, die Zehenkappenbelastung, die Antistatik, der Steilfrontabsatz sowie das Brennverhalten von Reißverschluss und Schnürsenkel." Zur Pressemitteilung des VG Aachen http://www.vg-aachen.nrw.de/presse/pressemitteilungen/05_090324/index.php Zum Urteil des VG Aachen (www.nrwe.de, bei Suche das Aktenzeichen 3 K 1729/08 eingeben) Anhaltspunkte für eine - wie von der Hanrath Schuh GmbH behauptet - Manipulation der Untersuchungen sahen die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das VG Aachen hat die Berufung nicht zugelassen. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist möglich. Lehnt das OVG Münster die Zulassung der Berufung ab, wird das Urteil des VG Aachen rechtskräftig. Bei sämtlichen Stiefeln hätten sie - allerdings unterschiedliche, zum Teil mehrfache - Mängel festgestellt. Betroffen seien die Rutschhemmung, die Trennkraft der Sohle, die Durchtrittsicherheit, die Zehenkappenbelastung, die Antistatik, der Steilfrontabsatz sowie das Brennverhalten von Reißverschluss und Schnürsenkel." Anhaltspunkte für eine - wie von der Hanrath Schuh GmbH behauptet - Manipulation der Untersuchungen sahen die Richter nicht. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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