Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | 3. Typen'reduzierung', Fw-Typenliste (!) beschlossen | 57 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 572301 |
Datum | 24.07.2009 18:32 MSG-Nr: [ 572301 ] | 25383 x gelesen |
Infos: | 24.07.09 AFKzV-Feuerwehrfahrzeug-Typenliste 2009 24.07.09 Typenliste für Feuerwehrfahrzeuge beschlossen
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Strafgesetzbuch
Hallo!
Wenn ich hier ganz unten den Satz,
"Normung als 3,5 t-Fahrzeug erst dann erforderlich, wenn das Bundesverkehrsministerium keine Ausnahmegenehmigung für die Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B auf 4,25 t erteilt"
lese, bin ich jetzt doch etwas verwirrt. Sollte die Fahrerlaubnis der Klasee B nicht auf 4,75 to erweitert werden? Oder gibt es da schon wieder etwas neues?????
Gruß vom Berg
Jakob
Alles meine ganz private Meinung
Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.
Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!
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