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Feuerwehrdienstvorschrift
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Chemiekalienschutzanzug
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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaBrandschutzüberbekleidung unter CSA (war: Suche Säure/Lauge für Übung)6 Beiträge
AutorAndr8é S8., Essen / NRW572463
Datum26.07.2009 00:24      MSG-Nr: [ 572463 ]3769 x gelesen

Hallo,

da das Thema Brandschutzüberbekleidung/HUPF1+4/EN 469 doch noch nicht ausdiskutiert ist.

Wir disktuieren hir die beiden Szenarien
- Einsatz unter ABC-Schutz tiefkalte Gase
- Brandbekämpfung unter ABC-Schutz

Wir sind uns einige, dass es neben den "normalen" Schutzanzügen Form3 (nach FwDV 500) auch spezielle Schutzanzüge Form3 gibt die für die beiden Szenarien gibt.
Übrigends das die nichteignung der Formen 2 und 3 auf die FwDV 500 erkannt und schiebt das Problem an den Einsatzleiter weiter.

Wegen der begrenzten Temperaturbeständigkeit der Schutzkleidungsmaterialien hat der Einsatzleiter über den Einsatz zur Brandbekämpfung gesondert zu entscheiden.

Wegen der Temperaturempfindlichkeit der CSA hat der Einsatzleiter über den
Einsatz der Form 3 in solchen Fällen gesondert zu entscheiden.


Zur Brandbekämpfung wird in erster Linie Form 1 empfohlen:
Bei der Brandbekämpfung ist die Form 1 durchgängig zu tragen, wenn das
thermische Risiko höher zu bewerten ist als eine mögliche Kontamination.


Dann kommen wir
Geschrieben von Henning KroneZum Thema Hitze/Flammschutz gibt es ja auch entsprechende CSA, nur leider nicht bei uns :-(

zu folgender Frage:
Was mache ich ohne diese Schutzanzüge oder wenn ich Form1 nicht einsetzen kann/will?
Und bringt die Brandschutzüberbekleidung einen Sicherheitsgewinn, wenn ich die in so einer Lager unter "normaler" Form3 trage?

Untersuchungen zu den beiden Fragen sind mir nicht bekannt.
Wie kommen wir auf die Idee das dann so anzuziehen?
Ist das wirklich eine Sicherheitsgewinn oder glauben wir das nur?

In der GUV-I 8675 habe ich leider nichts dazu gefunden. Außer den Hinweis auf die Hersteller.

In der GUV-R 189 steht:
Unterkleidung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Schutzwirkung und die Trageeigenschaften von Schutzanzügen. An einigen Arbeitsplätzen, z.B. in chemie-, flammen- und explosionsgefährdeten Bereichen, ist es unerlässlich, zu dem geeigneten Schutzanzug auch entsprechende Unterkleidung zu tragen.

Das
Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz schreibt dazu:
Unter dem Anzug ist geeignete ganzkörperbedeckende Bekleidung zu tragen.
Abgebildet ist dort ein Schutzanzugträger im Jogginganzug als Beispiel.


Mein Zusammenfassung aus den ganzen Quellen:
Allgemein:
- Unterkleidung ist nur ein Kälte- und Wärmeschutz
- sie sollte den ganzen Körper bedecken
- sie soll den Träger so wenig wie möglich belasten

Brandbekämpfung/thermische Gefahren:
- Form1 zur Brandbekämpfung
- Form2 ist ungeeignet
- Form3 nur in Sonderausführung zu nutzen

tiefkalte Gase:
- Form1 nur bedingt geeignet (oder doch ungeeignet?)
- Form2 ist ungeeignet
- Form3 nur in Sonderausführung zu nutzen

Ich habe jetzt nicht nur die zitierten Stellen dafür genommen, sondern die ganzen relvanten Teile.

Ich freu mich auf eine hoffentlich folgende Diskussion.


Gruß
André


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Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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