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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 573007 | ||
Datum | 29.07.2009 14:34 MSG-Nr: [ 573007 ] | 15595 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = anonym Vor zwei Wochen gab es bei uns in der Gemeinde ein starkes Unwetter. Ich selber hatte Wasser und Schlamm im Haus. Dann hätte ich ihn vor versammelter Mannschaft gefragt, ob er eigentlich noch alle Latten am Zaun hat! Kann ja wohl nicht wahr sein... Geschrieben von = anonym = anonym Er meinte ich wäre verpflichtet beim Alarm zur Feuerwehr zu gehen. Er würde nun dafür sorgen das die Gemeinde mir eine Abmahnung schickt. Aus welchem Bundesland kommst du denn? Würde die Suche nach entsprechenden Gesetzestexten erheblich erleichtern. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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