| Rubrik | Einsatz |
zurück
|
| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
| Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 573026 |
| Datum | 29.07.2009 15:23 MSG-Nr: [ 573026 ] | 14577 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
also wenn die Situation so stimmt, läuft in der Wehr wohl ein wenig was schief oder? Wie war das noch mit dem GMV?
Geschrieben von Daniel RuhlandGanz im Gegenteil, ich wäre eventuell sogar noch so dreist, die übrigen Kameraden anzufordern ich würde das nicht unbedingt als "dreist" bezeichnen, wenn es wirklich geboten ist, kann auch ein FA Hilfe anfordern. Dreist wäre es nur, wenn der Boden ein wenig feucht wäre, denke aber, das war hier nicht der Fall.
Hier erscheint mal ein klärendes Gespräch angebracht, unter Kameradschaft stelle ich mir was anderes vor.
Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|