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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 573076 | ||
Datum | 29.07.2009 17:29 MSG-Nr: [ 573076 ] | 13951 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Christian Bergmann Und solange ich nicht wirklich sicher sein kann, dass es so gelaufen ist wie es bisher dargestellt wurde, wäre ich mit Schuldzuweisungen und Unterstellungen etwas vorsichtig Ich geb dir grundsätzlich recht. ABER... egal was vorgefallen ist, aus diesem Grund der aufgeführt wurde kann es keine Abmahnung geben. Hier hätte die Wehrführung, und das auch egal welche Probleme es vorher gab!, Fingerspitzengefühl zeigen müssen. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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