Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Und immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW. | 47 Beiträge |
Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 573096 |
Datum | 29.07.2009 18:21 MSG-Nr: [ 573096 ] | 10235 x gelesen |
Grundgesetz
Etwas polemisch oder?
nein Sven nur Vater von einer Tochter und ein Mensch der mit offenen Augen durch diese Welt geht.
Ich weis was für Rechte wir alle haben wollen, bis es zu einem Unfall kommt und du vor dem Richter stehst.
Ich wünsche, dass wirklich keinem Feuerwehrmann, man sollte nur einmal nachdenken wie viel Sek./Min. du schneller am Feuerwehrhaus bist.
Hast du mal ausgerechnet welchen Bremsweg bzw. Anhalteweg du hast wenn du mit 70 km/h gegenüber der Vorgeschrieben Geschwindigkeit durch einen geschlossen Ortschaft fährst, hast dich mit Sicherheit auch nicht Angeschnallt damit du sofort ins Feuerwehrhaus rennen kannst, oder.
Das sollte dir doch einmal zu denken geben.
Bremsweg / Anhalteweg Berechnung:
30Km/h Reaktionszeit 8,3m Bremsweg 4,6m Anhalteweg 12,9m
50Km/h Reaktionszeit 13,9m Bremsweg 12,9m Anhalteweg 26,8m
70Km/h Reaktionszeit 19,4m Bremsweg 25,2m Anhalteweg 44,6m
Wilhelm Sperling
Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.
Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.
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| 29.07.2009 13:49 |
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., Kierspe |
| 29.07.2009 13:55 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 29.07.2009 16:01 |
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Sven7 K.7, Vogtland |
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