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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 573104 | ||
Datum | 29.07.2009 19:03 MSG-Nr: [ 573104 ] | 13944 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler egal was vorgefallen ist, aus diesem Grund der aufgeführt wurde kann es keine Abmahnung geben. Hier hätte die Wehrführung, und das auch egal welche Probleme es vorher gab!, Fingerspitzengefühl zeigen müssen. Das zum einen, aber zum anderen beurteilen wir hier auch nur das, was wir "vorliegen" haben und somit beurteilen können, keiner hat Bezug auf etwas anderes genommen es wurde nur vielfach betont, dass dieses Verhalten in DIESEM Zusammenhand völlig, nicht übertrieben, sondern schlicht unrecht ist. Schönen Abend noch Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | ||||
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