Rubrik | Einsatz |
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Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 573117 |
Datum | 29.07.2009 20:58 MSG-Nr: [ 573117 ] | 13945 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Tach
Geschrieben von Christian FischerDavon ist er befeit, wenn dadurch andere (ggf. höherwertige) Pflichten verletzt werden (z.B. Aufsichtspflicht über ein Kind, Dienst als Polizeibeamter,...).
Mein Hab und Gut und die Sicherung davon ist für mich eine höherwertige Pflicht. Ganz klar.
Ich kann deiner Argumentation folgen und auch nachvollziehen.... aber ich kann dir auch genau sagen das der Schaden am Haus von der Versicherung nicht getragen wird (bein vorhandener Versicherung). Da hätte ich nämlich dann meine Pflicht der Schadensminimierung grob verletzt. Und die Gemeinde ist mit Sicherheit nicht bereit den Schaden zu begleichen.. Nein. Für mich ist der Sachverhalt der zum ERgebnis einer Abmahnung führt in keinster Weise gegeben.
Und man sollte trotz allem einfach mal einen Gang zurückschalten. Ein Dach abdecken das man nicht alleine machen kann ist sinnvoller in der Gruppe. Den Keller gegen weiteres Eindringen von Wasser zu schützen ist eher machbar.
Desweiteren ist meine Ehe auch höher zu bewerten, auch wenn das manche nicht glauben *g*... Meine Frau würde mir was Husten wenn ich den Keller absaufen lassen würde aber andere dafür retten würde.
GMV würde ich hier dem Kdt. anraten. Nicht dem Kameraden.
Peter
Alles meine eigene Meinung....wie immer...
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