1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Moin,
das sind ja nun gleich zwei Fragen auf einmal.
Fakt ist, dass auch unbeschrankte und nur durch Lichtzeichen gesicherte Bahnübergänge auf weniger stark frequentierten Straßen noch gang und gäbe sind. Auch wenig befahrene Nebenstrecken sind damit ausgerüstet, Museumsbahnen teilweise gar mit manuell betätigten Übergängen oder solchen, die durch Personal abgesichert werden müssen.
Der Unterscheid zwischen einer blinkenden Ampel an einem Andreaskreus und einer roten Ampel an einer Straßenkreuzung erschließt sich mir nicht ganz - in beiden Fällen hat der Fahrzeugführer sein Fahrzeug anzuhalten. Das physikalische Hinderniss der Schranke führt hier vielleicht dazu, dass der Übermütige eher gebremst wird, ich habe aber auch schon Fahrer gesehen die bei geschlossener Halschranke den Bahnübergang noch überquert haben. Für mich ist somit die Darstellung der DB AG nachvollziehbar.
Für Einsätze im Gleisbereich bietet die DB selbst einige Merkblätter an, die man hier runter laden kann. Dies ist sicherlich die Grundlage für jeden, der sich bei Bahneinsätzen sicher verhalten will. Zudem bieten die Einsatzmerkblätter informationen zur technik vieler Fahrzeuge bis hin zur Position der Batterien, zum Eindringen usw. aus erster Hand.
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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