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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 573264 | ||
Datum | 30.07.2009 17:05 MSG-Nr: [ 573264 ] | 13574 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott Man kann wohl kaum viele kleine Nickeligkeiten zu einem großen Grund addieren und dann sanktionieren. Doch, kann man. Beispielsweise wiederholte Verstöße gegen Anweisungen Vorgesetzter und wiederholtes stören der Kameradschaft oder wiederholtes unentschuldigtes Fehlen bei Ausbildungsdiensten können z.B. nach Satzungen der nds. FF'en ein Ausschlussgrund sein. Wenn man sowas vorhat, muss man aber auch auf einzelne Unregelmäßigkeiten schon reagiert haben (Ermahnungen etc., das am besten auch noch dokumentiert) und das dann schriftlich durchziehen. MkG, Sven | ||||
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