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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573339 | ||
Datum | 31.07.2009 01:48 MSG-Nr: [ 573339 ] | 13454 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörn Patke Komm ihm zuvor und gebe eine schriftliche Stellungnahme ab. (Obwohl das schon zu weit geht) Eben.. nur was schreiben wenn es gefordert wird. Alles andere sieht so aus als ob man sich rechtfertigen wolle. BTW welches Feuerwehrgesetzt sieht denn expliziz eine Abmahnung vor? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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