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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | kein Fahrzeug - Austritt.. | 300 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 573901 | ||
Datum | 03.08.2009 01:36 MSG-Nr: [ 573901 ] | 193822 x gelesen | ||
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Geschrieben von Werner Mayer Jeder Wehr ist es grundsätzlich mal freigestellt das zu beschaffen was sie für richtig hält. Leider. Geschrieben von Werner Mayer Ich meine, in den Feuerwehren sitzen ja keine Vollidioten, die keine Ahnung haben. Mal ein Vergleich aus einem anderen Bereich: Nicht jeder, der einen Computer bedient, ist in der Lage einen sinnvollen Rechner zusammenzustellen. Geschrieben von Werner Mayer Die machen sich schon Gedanken was gebraucht wird. Wären diese immer objektiver Natur, gäbe es vermutlich kaum Grund zu Klage. Geschrieben von Werner Mayer Die FF, die hier ihren Dienst quittieren will, tut dies ja nicht nur weil man sich ver**** fühlt, sondern weil ja auch von einer übergeordneten Behörde die Auflage gemacht wurde, dieses Auto anzuschaffen. Nicht die FF hat die Auflage bekommen, sondern deren Träger. Wenn also deren Träger das Fahrzeug nicht beschaffen will, dann muß auch deren Träger für eventuelle Folge geradestehen. Wo ist jetzt das Problem für den einzelnen FA? MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | ||||
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