Rubrik | Einsatz |
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Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 574035 |
Datum | 03.08.2009 13:35 MSG-Nr: [ 574035 ] | 12858 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Greiner Markus Leider gibt es wenig Anwälte, die sich mit dem Feuerwehrgesetz auskennen......grmpf
oder gibt es hier welche???
Katja schreibt hier und hat auch schon FA vertreten. ein weiterer Ansprechpartner wäre Sven Tönnemann, ebenfalls FA und aktiver Forumnaut.
hth, MaWe
Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)
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