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Verwaltungsverfahrensgesetz
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaFeuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung29 Beiträge
AutorTino8 W.8, Neuss / NRW574322
Datum04.08.2009 20:10      MSG-Nr: [ 574322 ]12904 x gelesen

Vielleicht sollte man den Beitrag verschieben in den Bereich "Recht".

Do unproblematisch sehe ich diese Sache mit der Amtshilfe nämlich nicht, insbesondere mit Blick auf die Frage, ab wann der Aufwand für eine Amtshilfe unverhältnismäßig im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG ist, aber auch, in welchem Umfang Amtshilfe der hier beschriebenen Art aus rechtlichen Gründen überhaupt möglich ist (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG) insbesondere mit Blick auf an derartigen Einsätzen beteiligten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.

Ich denke, es dürfte Einigkeit bestehen, dass das hier zu weit geht:

http://www.spd.landtag-bw.de/index.php?docid=3845&pdf=default

Nur ist die Frage, wo setzt man die Grenze gerade im Fall einer freiwilligen Feuerwehr? Wer sich verpflichtet, ehrenamtlich in einer Feuerwehr tätig zu werden, tut dies in erster Linie um Aufgaben im Sinne von § 1 Absatz 1 FSHG NRW zu erfüllen und diese sind: Bekämpfung von Schadfeuer und Hilfe bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen durch Naturereignisse, Explosionen und ähnliche Vorfälle.

Wenn nun eine frewillige Feuerwehr der Polizei Amtshilfe leistet, werden ehrenamtliche Mitarbeiter hier unter Umständen Gefahren ausgesetzt, deren sie sich bei Eintritt in die Feuerwehr möglicherweise nicht bewusst waren und die von der Aufgabenzuweisung an die Feuerwehr aus gesehen auch feuerwehrfremd sind. Man stelle sich im Fallbeispiel Hausdurchsuchung mal vor, dass nach Öffnen der Tür hinter dieser Tür jemand mit einer Schusswaffe steht oder auch nur jemand, der auf den nächstbesten einprügelt. Ich gebe zu, in der Praxis auch des Polizeialltags ist das sehr selten, aber nicht unmöglich. Ist es zumutbar, ehrenamtlich im Feuer- und Unglücksschutz Tätigen hier einer Gefahr auszusetzen, die mit ihrer primären Tätigkeit und der Motivation, diese Tätigkeit in der Freizeit auszuüben, nichts zu tun hat?


Tino Wagner



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 04.08.2009 18:46 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 18:52 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 19:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 04.08.2009 19:19 Jens7 M.7, Siele
 04.08.2009 19:34 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 19:36 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 20:10 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 20:34 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 21:29 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 21:55 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 23:09 Lars7 T.7, Oerel
 05.08.2009 00:16 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 05.08.2009 01:09 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 05.08.2009 09:18 Kai 7R., Lemgo
 05.08.2009 09:39 Flor7ian7 M.7, Witten
 05.08.2009 10:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 04.08.2009 20:04 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 04.08.2009 21:28 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 04.08.2009 21:42 Tino7 W.7, Neuss
 04.08.2009 21:47 Klau7s B7., Isernhagen
 04.08.2009 22:08 Olf 7R., Hilbersdorf
 04.08.2009 22:29 Pete7r M7., Norderstedt
 05.08.2009 10:12 Dani7el 7L., Thermalbad Wiesenbad
 05.08.2009 11:09 Tino7 W.7, Neuss
 05.08.2009 12:03 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.08.2009 12:41 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.08.2009 14:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.08.2009 14:47 Tino7 W.7, Neuss
 17.03.2010 12:42 Lars7 W.7, Osnabrück

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