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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | |||
Thema | Arbeiten Dachstuhlbrand war:Feuerwehrmann stürzt in die Tiefe | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 574446 | |||
Datum | 05.08.2009 13:31 MSG-Nr: [ 574446 ] | 4857 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo Horn Die dortige Einrichtung der Regierung zur Aufarbeitung von Arbeitsunfällen fand heraus, dass der bürokratische Aufwand zum Einsatz eines Sicherungssatzes so hoch war, dass er schlicht nicht eingesetzt wurde, wenn ein Einsatz angebracht war. Sehe ich ähnlich. Meines Erachtens würde es ausreichen wenn die Anwender entsprechend kurz eingewiesen sind und Derjenige, der das ganze verantwortlich plant (bei den Feuerwehren i.d.R. die Führungskräfte) eine weitergehende Ausbildung haben. Der Löschknecht (hü) wird im Gegensatz zu vielen Tätigkeitsbereichen von Mitarbeitern in der freien Wirtschaft nicht alleine und eigenverantwortlich an einer Arbeits-/Einsatzstelle tätig werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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