alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
Themazugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen46 Beiträge
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen574573
Datum06.08.2009 10:49      MSG-Nr: [ 574573 ]12973 x gelesen
Infos:
  • 05.10.19 FW-Forum: Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg

  • Geschrieben von Ulrich Cimolinodas sind Heckwarnleuchten, abgesehen davon, dass das in blau nicht sonderlich sinnvoll ist,

    Sorry, aber das verstehe ich nicht.

    Bezieht sich die Einschätzung auf die (ständig wiederholte) These, "das blaues Licht aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften eine geringere Reichweite als Gelblicht hat"? (siehe BRANDSCHUTZ 7/09 S. 557)

    Sollte hier auf die unterschiedliche Wahrnehmbarkeit der verschiedenen Farben abgestellt werden, so wird die Tatsache, dass das menschliche Auge für "gelbes Licht" empfindlicher ist als für "blaues Licht" ist falsch angewendet. Es wird dabei übersehen, dass die Empfindlichkeit des Auges nicht linear ist, d. h. dass ab einer bestimmten Helligkeit der Lichtquelle die unterschiedliche Empfindlichkeit keine Rolle mehr spielt. *)

    Wer es selbst überprüfen will, sollte zwei Fahrzeuge (eins mit Blaulicht und eins mit Gelblicht) nebeneinander stellen und sich mal beide aus einer (für die Warnung der Verkehrsteilnehmer sinnvollen!!!, Entfernung, aus meiner Sicht nicht mehr 300 m) ansehen.


    Ich sehe auch kein rechtliches Problem.
    StVO §38

    (2) Baues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur
    zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der
    Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus
    verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeitsoder
    Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen
    mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung
    zu warnen.


    Im übrigen halte ich eine Warnung der Verkehrsteilnehmer (an Unfallstellen) mit "Blaulicht" für sinnvoller, weil damit signalisiert wird, dass hier etwas "Außergewöhnliches" passiert ist, während "Gelblicht" i.d.R. zur Absicherung (z.B. von Baustellen) signalisiert, dass hier zwar Verkehrseinschränkungen vorliegen, jedoch sonst "alles im sichern Bereich" ist.


    *Beim Studiums waren auch 2 Semester Lichttechnik dabei; ist allerdings schon ein paar Jahre her, hat sich aber meines Wissens nach nicht geändert ;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     04.08.2009 14:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.08.2009 15:01 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     04.08.2009 16:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.08.2009 15:13 Marc7us 7G., Schleiz
     04.08.2009 16:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.08.2009 17:49 Marc7us 7G., Schleiz
     04.08.2009 18:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.08.2009 18:12 ., Berlin
     04.08.2009 18:24 ., Berlin
     04.08.2009 18:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.08.2009 10:49 Hara7ld 7H., Erfurt
     06.08.2009 10:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.08.2009 11:18 Hara7ld 7H., Erfurt
     06.08.2009 11:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.08.2009 15:27 Hara7ld 7H., Erfurt
     06.08.2009 19:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.08.2009 19:24 Dani7el 7R., Peine
     06.08.2009 19:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.08.2009 19:29 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.08.2009 19:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.08.2009 19:41 ., Berlin
     06.08.2009 20:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     07.08.2009 05:27 ., Berlin
     09.08.2009 17:51 Sven7 B.7, Peine
     09.08.2009 18:59 ., Berlin
     09.08.2009 19:02 Sven7 B.7, Peine
     09.08.2009 19:05 ., Berlin
     06.08.2009 22:27 Hara7ld 7H., Erfurt
     07.08.2009 08:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.08.2009 17:18 ., Berlin
     04.08.2009 17:49 Flor7ian7 E.7, Winnenden
     04.08.2009 18:27 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     04.08.2009 18:36 ., Berlin
     05.08.2009 08:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.08.2009 08:52 Flor7ian7 M.7, Witten
     05.08.2009 10:34 Henn7ing7 K.7, Dinklar
     05.08.2009 12:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.08.2009 15:23 Sven7 R.7, Cuxhaven
     05.08.2009 20:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.08.2009 20:28 Sven7 R.7, Cuxhaven
     04.10.2019 15:06 Seba7sti7an 7W., Bad Hindelang
     04.10.2019 22:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.08.2009 09:05 Chri7sto7f S7., Vilseck
     05.08.2009 09:35 ., Berlin
     05.08.2009 16:17 Matt7hia7s O7., Waldems
     05.08.2009 16:59 ., Berlin

    0.344


    zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt