News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574777 | ||
Datum | 07.08.2009 15:25 MSG-Nr: [ 574777 ] | 15691 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Stolbrink Wenn ich ein Gerät oder Werkzeug [im (Feuerwehr-)Dienst] verwende, dann verwende ich nur ein solches, das über ein CE-Kennzeichen verfügt. schon mal auf den Feuerpatschen danach gesucht? Geschrieben von Marc Stolbrink Eine darüber hinausgehende Bescheinigung (bspw. zum Löschvermögen von Feuerlöschern) brauchts dann erst, wenn diese Bescheinigung aufgrund der rechtlichen/normativen Vorgaben erforderlich ist. Beim Feuerlöscher also so etwas wie eine Prüfung, die bescheinigt, dass das erforderliche Löschvermögen erreicht wird. Bei der Kübelspritze gibts kein "Löschvermögen", sondern nur eine Entleerung in 55 s bei einer Mindestreichweite... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|