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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Wuppertal / NRW | 575650 | ||
Datum | 12.08.2009 23:19 MSG-Nr: [ 575650 ] | 11275 x gelesen | ||
Die Amtshilfe gilt aber auch nicht uneingeschränkt. Denn wenn man durch die Durchführung der Amtshilfe gegen geltende Gesetze oder geltendes Recht verstößt, ist die Durchführung der Amtshilfe nicht zulässig und somit abzulehnen. Sollte die PatVerFue, wie sie auf der Seite genannt wird, also rechtlich korrekt sein und so gelten - was ich nicht beurteilen kann - dann wäre die Unterstützung der Polizei im Rahmen der Amtshilfe womöglich aus dem oben genannten Grund abzulehnen. Interessantes Thema. Bin mal gespannt, was man dazu noch erfahren wird. | ||||
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