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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Lehrte / Niedersachsen | 576237 | ||
Datum | 15.08.2009 16:55 MSG-Nr: [ 576237 ] | 12726 x gelesen | ||
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Er hat schon recht, in der StVO ist geregelt, wie man Mit dem Martinhorn und Blaulicht umzugehen hat. Doch steht da, das die Sonderrechte nur gegeben sind, wenn Blaulicht UND Martinshorn an sind. Wird ein Unfall gebaut, ist der Fahrzeugführer schuldig, wenn kein Blaulicht UND Martinhorn an war. Er kann froh sein, wenn es FW's gibt, wo der Fahrzeugführer nicht immer beides an hat. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung. | ||||
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