Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 576253 |
Datum | 15.08.2009 17:13 MSG-Nr: [ 576253 ] | 11337 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 FAQ: Sonder- und Wegerechte
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Hi,
Geschrieben von Thomas Luxengenau so iss es, sobald du das ausschaltest fährst du auch nur noch 50 im ort usw.....
?? Solange du keinen vor dir zur Seite schubst oder dir die Vorfahrt "erzwingst" (hier im sinne von andere sollen platzmachen, nicht im Sinne von "ich fahre und der soll sehen, wie er noch rechtzeitig bremst") ist das alles noch Sonderrecht, das hast im zur Aufgabenerfüllugn nötigen Rahmen auch ganz ohne Blauhorn. Erst wenns ums Wegerecht geht, also da, wo andere aktiv dir Platz machen oder für dich auf ihre Vorfahrt verzichten, brauchst Blauhorn. Dann aber auch beides zusammen. Blaulicht alleine ist erstmal nur eine unverbidnliche Warnfunktion, wenngleich für den einen oder anderen Autofahrer ausreichend, ihn auch ohne Getöse aus der Bahn zu schaffen. Ist aber keiner da, den du Auffordern musst zum platz machen/stehenbleiben, brauchst auch kein blauhorn, um Verkehrsregeln zu ignorieren.
Gruß,
Thorben
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