Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 576264 |
Datum | 15.08.2009 17:36 MSG-Nr: [ 576264 ] | 11352 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 FAQ: Sonder- und Wegerechte
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
Geschrieben von Tom SchneiderIch weiß
es vom Rettungsdienst (RTW/NEF), die dies
häufiger praktizieren.....WENN DIE SITUATION PASST!!!
Man muss das Horn gezielt einsetzen. Die Erfahrung zeigt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht auf geraden Stücken platzmachen sondern immer direkt vor Kurven und Kuppen. Deshalb schalte ich je nach Situation das Horn kurz vor unübersichtlichen Kurven aus, wenn ich mich hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer befinde damit dieser nicht genau in der Kurve anhält.
Ich habe auch schonmal auf einer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn abgeschaltet und bin ganz normal mit 80 im fließenden Verkehr durch eine BAB Baustelle gefahren. Die Situation schloss ein überholen mit dem RTW aus und Blaulicht und Martinshorn hätten andere Verkehrsteilnehmer nur dazu veranlasst langsamer zu werden, wo ein Überholen aufgrund der Platzverhältnisse eh nicht möglich gewesen wäre.
Also Verstand einschalten um die Vorschriften bescheidwissen.
Gruß,
Julian
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein
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