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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 576306 | ||
Datum | 15.08.2009 23:03 MSG-Nr: [ 576306 ] | 10968 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Simon Schwedtke hier ... entgegen dem Titel handelt es sich "hier" nicht um ein Sonderrechtsproblem (in die rote Ampel einfahren durfte er ... es darf nur nichts passieren), sondern um ein (Amts-) Haftungsproblem - das auch ähnlich bestanden hätte wenn es eine Wegerechtsfahrt (also mit "LaLü"). Bei einer Wegrechtsfahrt wäre m.E. nur die Frage dazugekommen, ob der Unfallgegner das Wegrechtsfahrzeug hätte hören oder sehen können und somit selbst gegen § 38 StVO verstoßen hat (Wegrechtsfahrzeug nicht Platz gemacht). Gruss Gerhard | ||||
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