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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 576321 | ||
Datum | 16.08.2009 00:06 MSG-Nr: [ 576321 ] | 10869 x gelesen | ||
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Geschrieben von Doberitz Danny Wenn man nach der STVO und der FWDV geht ist es doch klar geregelt. Streng genommen nicht. Aber: Verwaltungsvorschrift zur StVO: Zu § 35 Sonderrechte Zum Absatz 1: Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden. Möglich und zulässig passt ja schon einmal. | ||||
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