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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 576356 | ||
Datum | 16.08.2009 10:25 MSG-Nr: [ 576356 ] | 10672 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Doberitz Danny Sonderrechte und Wegerechte nur in Verbindung mir Blaulicht und Martinshorn. Schwachsinn. Diese Aussagen hörte ich in der Vergangenheit NUR bei Kollegen der Feuerwehr. Mir ist kein Rettungsdienstbereich und kein Bereich der Polizei bekannt in dem so verfahren wird. Und darüber bin ich auch froh. Bei uns sind Anfahrten von 20-30km keine Seltenheit (oft mehrmals in einer 12h Schicht). Hättest du Recht, so hätte ich schon lange einen Gehörschaden. Ich nehme i.d.R. nicht von Ausfahrt der Wache bis zur EST Wegerecht in Anspruch also zwingt mich niemand, die ganze Strecke mit Horn zu fahren. Immer wieder "schön" zu sehen, wenn sich ein altes untermotorisiertes Feuerwehrfahrzeug einen Berg hinaufschleppt, und obwohl es nicht mal die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht und sich auf einer Vorfahrtstraße bewegt, läuft das Horn... Geschrieben von Doberitz Danny Wenn man nach der STVO und der FWDV geht ist es doch klar geregelt. Ja, aber nicht so wie du (und andere immer wieder) es darstellst. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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