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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erstellen von FwDV und Beladelisten Fahrzeug | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 576663 | |||
Datum | 17.08.2009 17:37 MSG-Nr: [ 576663 ] | 4997 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Ballhause Daher die Frage wie sollen Sie sich ausrüsten wenn eben laut DIN nur 3 oder 4 Lampen da aber eben gem.FwDV mind. 5 gebraucht werden??? In dem man einfach zwei Taschenlampen (hü) in dem Fahrzeug verlastet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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