Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Erstellen von FwDV und Beladelisten Fahrzeug | 25 Beiträge |
Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 576705 |
Datum | 17.08.2009 21:43 MSG-Nr: [ 576705 ] | 4932 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
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gesunder Menschenverstand
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
Geschrieben von Lars Ballhause
woher sollen die FA dieses nehmen wenn laut Beladeliste hier TSF-W Beladung ja bekanntlich für Gruppe nur insgesamt 4 Handlampen verlastet sind???
[...]
Wie kann oder soll ich nun während der Ausbildung auf Standort-oder Kreisebene jungen Kameraden erklären das sie sich hier jetzt quasi regelkonform ausrüsten müssen???
Hast du mal die Kommandanten/Wehrführer des jeweiligen TSF-W gefragt, wie sie die fehlenden Geräte ihren FA in der Standortausbildung vermitteln/vermittelt haben bzw. wie sie die Ausbildungsdienste dort Handhaben? ;-)
Spass beiseite.
Auch bei uns taucht die Problematik ab und an in der Kreisausbildung auf, wenn wir auf die jeweiligen Fahrzeuge der teilnehmenden Feuerwehren/FW-Abteilungen zurückgreifen. Da bleibt dir nix anderes übrig, als entweder die Beladung für die Ausbildung entsprechend zu ergänzen oder mit dem "Mangel" zu leben und das den Teilnehmern zu vermitteln.
Sicherlich wäre die optimalste Lösung, wenn die Verantwortlichen bei der Beschaffung solche erkennbaren "Mängel" schon durch GMV Abhilfe geschafft hätten. Die von Marc (?) angesprochenen Taschenlampen (hü) sind da eine adäquate und günstige Ergänzung der von der DIN geforderten (Mindest-)Ausstattung an Beleuchtungsgerät.
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger
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