Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Ehrenamtlichen Rettern wird Grippeschutz verweigert | 95 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 576708 |
Datum | 17.08.2009 21:49 MSG-Nr: [ 576708 ] | 49057 x gelesen |
Infos: | 19.08.09 Stellungnahme des Deutschen Städtetag vom 4.8.09 19.08.09 DFV: Grippeverordnung jetzt auf dem richtigen Weg 19.08.09 Ehrenamtlichen Rettern wird Grippeschutz verweigert
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Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Grundgesetz
Hilfsorganisation
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Geschrieben von Florian MeurerAußerdem kenne ich keine Stadt, in der nicht neben der BF noch eine FF mit mehreren Abteilungen tätigt ist, die den "Ausfall" kompensieren könnte. Wenn es nur um den Ausfall geht. Außerdem fällt ja nie einfach so ne ganze BF weg.
Dass die FF'en einer Stadt nicht den "Ausfall" der BF voll kompensieren können, ist klar. Dafür gibt es zuviele spezielle Aufgaben.
Wenn man sich an die Szenarien von LÜKEX07 erinnert (klar, dort ging es um die Vogel- und nicht um die Schweinegrippe!), war die BF im Pandemiefall soweit es ging zur Unterstützung des Rettungsdienstes vorgesehen (Kompensation der Ausfälle im Rettungsdienst durch eigenen Erkrankungen bzw . Abarbeitung des erhöhten Bedarfs), weil i.d.R jeder BF'ler RS oder RA ist.
Damit müssen die FF die Aufgabenteile "Brandschutz" und "Technische Hilfe" verstärkt bis ganz übernehmen (hinsichtlich GG nur soweit, wie sie bereits "vorher" dazu ausgebildet wurden).
Bei den Plänen zur Vogelgrippe (und auch Terroranschlag-Pocken) war die vorrangige Imuniesierung der "nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr" -also Feuerwehr (BF und FF) und HiOrg (neben den Risikogruppen) immer mit enthalten.
Ich sehe derzeit nur die Möglichkeit, "seinen Abgeordneten des Vertrauens" entsprechend dringlich zu informieren, damit über diese Schiene der Entwurf der Verordnung nochmals überarbeitet wird. Die Information der Öffentlichkeit durch den DFV war der richtige Schritt.
Mal sehen, was draus wird? :-(
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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