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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 576870 | ||
Datum | 18.08.2009 18:58 MSG-Nr: [ 576870 ] | 113941 x gelesen | ||
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Geschrieben von Karsten Hamann Als Wehrführer ist man ja Ehrenbeamter und wird erst durch den Bgm durch eine Entlassungsurkunde von seinen Aufgaben entbunden. Ich kenne zwar nicht das zuständige Brandschutzgesetz, aber der BGM kann nicht einfach einen Wehrführer von seinen Aufgaben entbinden, das geht nur wenn ein Nachfolger gewählt ist. Wäre das Verfahren üblich, wäre meine frühere FF alle 5 Jahre aufgelöst worden ;-) Aber wenn ich den Zeitungsartikel richtig interpretiere, ist da wohl mehr im Busch zwischen BGM und FF. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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