Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge |
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 576923 |
Datum | 18.08.2009 23:24 MSG-Nr: [ 576923 ] | 10242 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 FAQ: Sonder- und Wegerechte
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Notarzteinsatzfahrzeug
wie bekommt man denn sonst Wegerecht, wenn nicht mit Horn und Blaulicht?
Nebenbei: Nach Fahrt mit einem 30 Jahre alten LF8 ist mir klar, dass beide Hände ans Lenkrad gehören und nicht wie beim NEF eine an die Mittelkonsole zum Hörner schalten. Ich habe lange Zeit an der Ausfahrt Unfallforschung, Feuerwache 5 und Zufahrt Notaufnahme Hochschulklinik gewohnt. Neben den Hubschraubern noch unzählige Blaulichtfahrten. Wenn man den Lärm wirklich reduzieren will, dann beginnt man nicht bei den paar Einsätzen einer Dorffeuerwehr sondern den unzähligen sinnlosen Blaulichtfahrten des Rettungsdienstes.
Ich bin vollkommen der Meinung, bei Feuerwehr Hörner an, denn auf Grund der großen und schweren Fahrzeuge sollte man sich jegliche Warnmöglichkeiten vorbehalten (ob man wirklich KdW braucht, ist mir unklar).
Und wie oft hatte ich schon nachts auf ner Landstraße plötzlich Rehe und Wildschweine im Wechsel bei Alarmfahrten - da ist man froh, wenn durch Hupen die Tiere schon aufgescheucht sind.
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