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Hilfsorganisation
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaRentner mit Blaulicht unterwegs2 Beiträge
AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland576934
Datum19.08.2009 06:49      MSG-Nr: [ 576934 ]2502 x gelesen

Ein Verfahren wegen Amtanmaßung folgt.

Schwierig, da die Nutzung von blauem Blinklicht alleine noch keine Handlung darstellt, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf (Beispiel private HiOrg, kommunale Verkehrsbetriebe)

eher §52 STVZO



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 18.08.2009 21:56 ., Kierspe
 19.08.2009 06:49 Tim 7B., Blieskastel

5.044


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