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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 576957 | |||
Datum | 19.08.2009 09:37 MSG-Nr: [ 576957 ] | 112479 x gelesen | |||
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Geschrieben von Ludwig Schmidt trotzdem scheint mir der BGM da ganz schön übers Ziel hinausgeschossen zu sein - richtiger wäre es wohl gewesen, einen kommissarischen WeFü einzusetzen anstatt den ganzen Laden aufzulösen Das mag im Vorligenden Fall so sein. Geschrieben von Ludwig Schmidt Dann hätte man zumindest in Ruhe mal schauen können, von welcher Seite aus der Fisch denn stinkt - denn in dieser Wehr scheint was gewaltig faul zu sein bei DER Anzahl von Gegenstimmen und mehreren Wahlgängen Nur weil eine Person X nicht mehr als 50% der Stimmen erhält, muß noch lange nichts faul sein. Zeigt nur, daß die (knappe) Mehrheit diesen Kandidaten nicht wünscht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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