Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Erstellen von FwDV und Beladelisten Fahrzeug | 25 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 576979 |
Datum | 19.08.2009 11:01 MSG-Nr: [ 576979 ] | 4656 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrdienstvorschrift
Wohl war Marc,
aber.....
laut FwDV 1 ist der Helm ja auch in der persönlichen Schutzausrüstung unter Punkt 2.1 als Mindestschutzausrüstung vorgesehen und somit m.M. personenbezogen zu betrachten,so das jeder FA eben einen Helm hat.
Ich gebe ja auch nicht für jeden FA eine Schnittschutzhose/Jacke aus wenn nur 1 Kettensäge auf Fahrzeug verlastet ist,sondern lasse diese Schnittschutzausrüstung so wie vorgeschrieben als Fahrzeugbeladung.
Die Lampen sind nun mal als Gerät und nicht als Bekleidung zu betrachten und den Lampen ist es egal ob Kamerad Müller, Meyer oder Schmidt diese nun mit sich gem. FwDV umher schleifen (müss(t)en).
MkG
Lars
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