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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 577053 | ||
Datum | 19.08.2009 16:34 MSG-Nr: [ 577053 ] | 111742 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Welche anderen Möglichkeiten siehst Du konkret, um das Führungsproblem (gesichert!), ggf. das Problem mit den zu vermutenden Hintergründen (Konflikte in der Mannschaft/Führung?) und v.a. das stark zu vermutende Problem mit der zu geringen Einsatzkräfteanzahl in den Griff zu bekommen? 1. Vorher hatte man 23 FA und eine diensttuende Führung 2. Jetzt hat man keine führung und keine Mannschaft. 3. Wenn der BGM, wie im Artikel angeklungen, nicht mehr mit der alten Wehrführung konnte und die Mannschaft nicht die Neue wählen will, kann man sich vertagen. Die alte Führung bleibt komissarisch im Amt. 4. Ein Wehrführer der sich bei einer Wahl nur auf knapp die Hälfte der Leute stützen kann, sollte sich Gedanken machen ob das Sinn macht. 5. Fraglich ist auch die Rolle der restlichen Führungskräfte. 6. Ich habe schon öfters an Kommandantenwahlen teilgenommen, die kein Ergebnis gebracht haben. Da hatte der BGM am nächsten Morgen einen Anruf wer denn nun die FF komissarisch führt. An eine Auflösung hat da nie einer gedacht. 7. Wenn der BGM einfach ein Pflichtteil seiner Verwaltung auflösen kann, kann er dann ander Teile auch auflösen, wie z. B. Ordnungsamt, Meldebehörde usw.? Ich finde den Vorgang einmalig und bedenklich. Vorallem mit der im Artikel angegebenen Begründung. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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