Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 577201 |
Datum | 20.08.2009 08:28 MSG-Nr: [ 577201 ] | 10162 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 FAQ: Sonder- und Wegerechte
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Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
Geschrieben von Frank Eisenblaetterwie bekommt man denn sonst Wegerecht, wenn nicht mit Horn und Blaulicht?
gar nicht, aber du wirst auf einer Einsatzfahrt kaum ständig Wegerecht in Anspruch nehmen. Für Sonderrecht brauche ich nicht zwingend Signalhorn.
Geschrieben von Frank Eisenblaetterdann beginnt man nicht bei den paar Einsätzen einer Dorffeuerwehr sondern den unzähligen sinnlosen Blaulichtfahrten des Rettungsdienstes.
Sinnlose "Blaulichtfahrten" gibt es im RD, das ist richtig. Aber wenn dir ein Einsatz als Notfall- oder Notarzteinsatz durchgegeben ist, hast du die Hilfsfrist einzuhalten und nimmst i.d.R. Sonder- oder teilweise Wegerecht in Anspruch, wechselst also zwischen "mit Horn und ohne" auf der Einsatzfahrt.
Geschrieben von Frank EisenblaetterUnd wie oft hatte ich schon nachts auf ner Landstraße plötzlich Rehe und Wildschweine im Wechsel bei Alarmfahrten - da ist man froh, wenn durch Hupen die Tiere schon aufgescheucht sind.
Ist für mich absolut kein Grund mit dem RTW 20km mit Horn über die Landstraßen zu düsen (obwohl man mit dem RTW i.d.R. schneller unterwegs ist als mit einem Fahrzeug der FW), da würde ich taub werden;-)
Gruß
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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