Hallo,
Geschrieben von Volker Leiste2) Wieso Wasser und nicht ABC-Pulver ev. ist das sogar ein Fall bei dem sogar noch Halon zulässig wäre ?
Dieses Fahrzeug ist m.E. nicht für organisierte Rennveranstaltungen gedacht, sondern steht während der "Touristenfahrten" auf der Nordschleife zur Verfügung. Da hier Privatfahrer mit ihren serienmäßigen KFZ unterwegs sind und sich nach den Vorschriften der StVo zu richten haben, sollte (!) das Risiko eines brennenden Fahrzeuges nicht höher sein, als im üblichen Straßenverkehr auch. Kommt es doch einmal zu einem solchen Ereignis, rückt dieses Fahrzeug aus und soll mit dem Wasservorrat zumindest die Menschenrettung aus dem Fahrzeug ermöglichen. Da es sich wie gesagt um Privatfahrer handelt, die i.d.R. weder Helm noch Rennfahreranzug oder Kopfschutzhaube tragen, wäre der Einsatz eines Pulverlöschers zumindest ungünstig für die Insassen. Die Eintreffzeiten des wohl auch zum großen Teil als "Werbefahrzeug" gedachten Fahreuges auch am entferntesten Punkt der Strecke dürften nicht über der Eintreffzeit der Feuerwehr bei einem ähnlich gearteten Ereignis irgendwo auf einer Landstraße liegen.
Im Rahmen der Rennveranstaltungen kommen häufig diese Fahrzeuge zum Einsatz, um "schnelle" Hilfe zu ermöglichen. Parallel werden dann je nach gemeldeter Lage 1-2 TLF, welche bei den Veranstaltungen rund um die Rennstrecke verteilt stehen zur E-Stelle entsandt.
Geschrieben von Volker Leiste5) Gibt es überhaupt verbindliche Mindestanforderungen für diese Fahrzeuge vergleichbar mit Flugfeldlöschfahrzeugen in Abhängigkeit von den startenden / landenen Flugzeugen?
Das hängt m.W. zum einen vom Veanstalter und zum anderen von den Vorgaben der Dachorganisation ab. Bei einem F1 Rennen z.B. ist die Streckenposten - Dichte und auch die Anzahl der Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge deutlich höher als bei den bekannten Breitensport - Rennserien.
Gruß, Björn.
P.S. Ausschließlich meine private Meinung!
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