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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 577411 | ||
Datum | 21.08.2009 14:39 MSG-Nr: [ 577411 ] | 110814 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer ... nein, normales Geschäft ! Mal vorausgesetzt der Bgm hat im Rahmen der "Eilentscheidung" gehandelt, so ist die Maßnahme vorläufig gültig, muss aber für die im normalen Verfahren zuständige Stelle (das ist offensichtlich der Gemeinderat) bestätigt werden. Und der tagt regulär alle x Wochen. Na ja und das mit der Begründung "Gefahr im Verzug" ;-) Geschrieben von Gerhard Bayer mit dieser Auslegung wäre Formulierungen in Satzungen hinfällig, die nur der Feuerwehr ein eigenes Auflösungsrecht zuerkennen. Der Gemeinderat als oberstes Organ der Gemeinde (und Satzungsgeber) hätte hiernach die schlussendliche Organisationshoheit. Und das basiert auf einer Mustersatzung aus dem IM. Wenn ich dann die Ansprüche die man in NRW an FF Einheiten stellt vergleiche dann wirds noch kurioser. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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