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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 577416 | ||
Datum | 21.08.2009 14:57 MSG-Nr: [ 577416 ] | 110902 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Na ja und das mit der Begründung "Gefahr im Verzug" ;-) ... ich setzte diesen Sachverhalt mal mangels Detailkenntnis (die uns im Übrigen allen fehlt!) mal als gegeben und hinreichend begründbar voraus Geschrieben von Thomas Edelmann Und das basiert auf einer Mustersatzung aus dem IM. ... wenn dem so ist (habe ich nicht geprüft) ist das zumindest seltsam: § 9 (1) Brandschutzgesetz regelt, das FFs gemeindliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind. Die Satzung spricht vvon einem Vermögen der Feuerwehr (schon ohne Regelungen über "gemeindliche Sondervermögen" seltsam), das bei Auflösung an die Gemerinde fällt -> an wen den sonst, die Feuerwehr ist unselbständiger Teil eben dieser Gemeinde. An anderer Stelle ist der KFV plötzlich Beschwerdeinstanz für Entscheidungen einer kommunalen Einrichtung. Da passt einiges schon in den Rechtsgrundlagen nicht recht zusammen ... Vieleicht verwirrte dies auch den Bgm ;-) Gruss Gerhard | ||||
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