Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 577656 |
Datum | 22.08.2009 20:41 MSG-Nr: [ 577656 ] | 13893 x gelesen |
Infos: | 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)
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1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Örtliche Einsatzleitung
Hilfsorganisation
Geschrieben von Christian FischerOder auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird unterhalb des KatFalls diese Trennung gefahren?
Die Grundlage heißt MANV-Richtlinie des BaySTMI siehe z.B. hier
Geschrieben von Christian FischerDarunter "bestelle" ich mir als Gemeinde (Feuerwehr) 6 Mann des OV A-Stadt e.V.
Nicht in BY: Du forderst höchstens geeignete Kräfte für die Massnahme XYZ des Umfanges 123 an, der Rest ist Sache der Alarmplanung des ZRF/ILS unter Einbeziehung der Alarmpläne der HiOrgs, wenn ehrenamtliche Einsatzeinheiten betroffen sind.
Und das nicht nur unterhalb des Kat-Falles, auch im Kat-Fall gibt es die Sanitätseinsatzleitung, die im Rahmen der Auftragstaktik durch die ÖELg/Kreisverwaltungsbehörde ihren Aufgabenkreis selbständig wahrnimmt und quasi hierarchisch parallel zur Feuerwehreinsatzleitung arbeitet.
Geschrieben von Christian Fischeres kann nur einen ELtr an einer Einsatzstelle geben
in bayern nicht: Der Feuerwehreinsatzleiter leitet die Einsatzkräfte der Feuerwehr und deren erforderliche Massnahmen; Der Polizeieinsatzleiter leitet die Einsatzkräfte der POL und deren Massnahmen; Die Sanitätseinsatzleitung leitet alle Kräfte des Rettungs-/Sanitäts- und Betreuungsdienstes, sowie alle Ärzte ...
Über allen sitzt unter Umständen (wenn er sich selbst insetzt ein sogenannter ÖEL (der übrigens auch aus einer HiOrg kommen kann und mitnichten ein besonderer Feuerwehrführungsdienstgrad sein muß) und stimmt deren Massnahmen aufeinander ab.
Bayern ist eben anders ;-)
Die Feuerwehr hat halt nur eben ein Gesetz als Grundlage in dem Kostentragung/Verdienstausfall/Kündigungsschutz etc. explizit geregelt sind. Der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst und die HiOrgs im erklärten K-Fall haben das auch, dazwischen ist (finanzielle) Grauzone.
Geschrieben von Christian FischerAlso im Zweifel einfach mal drauf ankommen lassen...
Tja, da haben wir moralische und juristische Bedenken ... der Patient kann schliesslich nx dafür.
Zur Problemlösung ist es besser, politisch eine Besserung zu erreichen, als durch Streik mit dem Risiko durch ein Nichtausrücken Menschenleben zu riskieren.
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
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| 21.08.2009 16:07 |
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Tom 7S., Burgkunstadt |
| 21.08.2009 16:12 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 21.08.2009 16:24 |
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., Westerwald | |