Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Feuerwehrausfahrten | 12 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 577658 |
Datum | 22.08.2009 20:56 MSG-Nr: [ 577658 ] | 4834 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Straßenverkehrsordnung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Warum sollte das rechtlich nicht zulässig sein?
Weder in der DIN zu Feuerwehrhäusern, in der StVO und der UVV wird sowas ausgeschlossen.
Außerdem erscheint es mir (im Grundsatz) sicherer, den Kreisverkehr zu benutzen, als links auf eine Bundesstraße aufzufahren.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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