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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Straßenverkehrsordnung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaFeuerwehrausfahrten12 Beiträge
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen577658
Datum22.08.2009 20:56      MSG-Nr: [ 577658 ]4834 x gelesen

Warum sollte das rechtlich nicht zulässig sein?
Weder in der DIN zu Feuerwehrhäusern, in der StVO und der UVV wird sowas ausgeschlossen.
Außerdem erscheint es mir (im Grundsatz) sicherer, den Kreisverkehr zu benutzen, als links auf eine Bundesstraße aufzufahren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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 22.08.2009 20:34 Mich7ael7 G.7, Kurort Berggießhübel
 23.08.2009 18:30 Mich7ael7 B.7, Gemmingen
 23.08.2009 20:17 Mich7ael7 G.7, Kurort Berggießhübel
 22.08.2009 20:56 Hara7ld 7H., Erfurt
 23.08.2009 15:57 ., Obernkirchen
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