Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge |
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 577705 |
Datum | 23.08.2009 10:14 MSG-Nr: [ 577705 ] | 9825 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 FAQ: Sonder- und Wegerechte
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Straßenverkehrsordnung
Hallo
Nur Schade, dass ihm gleich im ersten Zitat des § 38 StVO ein Fehler unterlaufen ist, der wahrscheinlich beim Leser wieder zur Verwirrung führen wird.
Er schrieb: " Im § 38, Absatz 1, heißt es: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzwagen darf nur verwendet werden....."
Weiter unten wir der Fehler zwar nicht noch einmal gemacht und es heißt richtig "Einsatzhorn".
Gerade wenn so ne Aussage von einer öffentlichen Stelle kommt, sollte sie 110% richtig und verständlich sein.
Hier leider schief gegangen....
Ich halte nicht viel von Leserbriefen, weil sie eben oft so "aus dem Bauch" verfasst werden und dementsprechend schnell mißverständlich oder auch in Stellen falsch sind.
Ein durch die Verwaltung und den Bürgermeister angeregter, gut recherchierter Bericht zu dem Thema vom örtlichen Pressevertreter verfasst, würde meiner Ansicht nach wesentlich mehr bringen.
Gruß
Jörg
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