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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von Atemschutztrupps | 145 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 577742 | ||
Datum | 23.08.2009 16:56 MSG-Nr: [ 577742 ] | 162777 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino erklär mir mal auf welcher Rechtsgrundlage Feuerwehren in Kreisen vom Kreisbrandmeister aufgefordert werden, an Kreiseimerfestspielen teilzunehmen, "fleißig" zu üben etc. ... weil der "Kerl" vielfach in Personalunion Vorsitzender des KFV ist ... ... weil (in Hessen) die Leistungsübungen (die hier (inzwischen) durchaus Bezug zur Realität haben) eine durch das Land Hessen (mitgetragene) Veranstaltung sind ... die also durchaus offiziellen Charakter hat ... und auf deren unterer Ebene eben die Landkreise die Austragenden sind (wer leitet nochmal eben diese Brandschutzdienststelle dort ?). Und auch hier hat das nur Appellcharakter, der hier im Lkr. bei > 80% der Feuerwehren "verpufft" ... Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieviel Organisationsvorschläge ähnlichen Umfangs zum Thema PSA kennst Du? ... schon mal auf einer Dienstversammliung der Leiter der Feuerwehren im Landkreis solche Themen diskutiert ? Ich schon ... Geschrieben von Ulrich Cimolino Hauptsache er probierts.... jetzt können wir ja mal rundfragen, wo das überhaupt mal versucht wurde - und wie intensiv der Versuch war.... ... ich bin ja schon hartnäckig: ich probiere (und nicht ich alleine) das eine Ebene drunter bei fast jeder Gelegenheit seit 12 Jahren (weil solange darf ich mich mit der Organisation rumärgern wenn einer hier den ELW 2 bestellt). Irgendwann schwächt aber das Engagement in dieser Sache erheblich ab, wenn da selten was rüber kommt. Da beschäftige ich mich dann doch lieber mit Dingen, wo ich was erreiche (weil auch meine ehrenamtliche Zeit ist beschränkt) ... ... und hauptberuflich habe ich das Problem zwei Ebenen höher: versuche mal was Einheitliches in 26 Landkreisen (und 426 Gemeinden) zu schaffen, wenn da keine Weisungsmöglichkeit besteht (oder alternativ: zwar Weisungsmöglichkeit, aber keine Sanktionsmöglichkeit besteht). Viel Spass ... (ich habe den seit 11 Jahren ... ich verstehe jeden, der da irgendwann die Lust verliert !) Gruss Gerhard | ||||
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