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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkräfte Feuerwehr / HiOs44 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern577837
Datum23.08.2009 22:47      MSG-Nr: [ 577837 ]14104 x gelesen
Infos:
  • 21.08.09 FSHG NRW (Siehe § 18ff.)

  • Servus,

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Nochmal: Der FR/HvO ist ja nicht das Problem, die zwei Mann bringen keine Feuerwehr aus der Bahn.
    Aber selbst hierbei, kommt es zum originären Fw-Einsatz im Gemeindegebiet, ist der FR das erste was abgemeldet wird, weil Fahrzeug und Personal für die Pflichtaufgabe eingesetzt werden, was ja auch richtig ist.


    Jep, steht so in jeder Genehmigung für einen First Responder durch den jeweiligen ZRF (zumindest bei uns im ILS-Bereich).

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Aber wenn du dir die neue SEG-Richtlinie des BaySTMI ansiehst, mit den dazugehörigen Typenblättern, wirst du sehr schnell feststellen, das Sanitäts- und Betreuungsdienst sehr viel mehr ist als zwei Mann in einen 11/1 mit medizinischer Ausstattung zu setzen.

    Die "SEG-Richtlinie" (Richtlinie für den Sanitäts- und Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes der Hilfsorganisatinen in Bayern) ist von der ARGE Katastrophenschutz erstellt worden, und wurde von der Landesbereitschaftsleitung mit Beschluss vom 13.03.209 für das BRK eingeführt. Sie soll noch mit dem BayStMI abgestimmt werden... sie ist aber nicht von diesem, da sonst das BayStMI auch vollständig dafür aufkommen müsste (das nennt sich Konnexitätsprinzip). Hier haben die HiOrgs ihre übereinstimmenden Vorstellungen zu Papier gebracht um vergleichbare Einheiten zu schaffen... eine gute Sache, wie ich finde. Aber eben (zumindest bislang) kein streng offizielles Papier, das noch dazu weder den Staat noch die Kommunen (und hierzu gehören auch die Landkreise) in die Pflicht nimmt diese Einheiten auch tatsächlich vorzuhalten!

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Oder welche Fw würde 12400 € für ein SEZ 400 nebst Zeltheizung und Beleuchtung investieren, wenn andere Fw-technische Utensilien auch einer Erneuerung bedürften.

    Erstens investiert in aller Regel nicht die Feuerwehr, sondern die Kommune... und es gibt zumindest Landkreise, die gerade diese Gerätschaften beschaffen, wenn teilweise auch mit einem anderen (Primär-)Hintergrund. So auch bei uns (allerdings "nur" SEZ 24, dafür aber zwei komplett ausgestattet).

    Geschrieben von Alexander Rosenthal wäre ich der Rechnungshof oder Stadtkämmerer, ich wüßte die Antwort darauf.
    Zur sogenannten "Helfertraube": Die ist bei weitem kein Problem der Hilfsorganisationen, regelmäßig in der Kritik von Politik und Medien ist da eher nicht das BRK ... mit ein Grund weshalb es jetzt die neue ABek gibt. Klar gibt es hier und da auch bei den HiOrgs Ausreißer, aber das sind Einzelfälle.


    Ist nicht persönlich gemeint, aber das klingt schon sehr nach der "rosaroten" BRK-Verbandsbrille! Einzelfälle? Dazu sag ich jetzt besser nichts...

    Zur Helfertraube: zugegeben, es gibt auch Feuerwehreinsätze, die scheinen mehr einen Bezirksfeuerwehrtag darzustellen als alles andere. Aber nach dem alten Alarmierungssystem (und das gilt noch in einem Großteil Bayerns!) gab bzw. gibt es halt nur sieben Alarmstufen, mit denen es galt/ gilt das Einsatzspektrum abzudecken. Besonders schwer im Bereich Gefahrgut, der in aller Regel sowohl Chemie als auch Radioaktivität abdecken muss, weil nur eine Alarmstufe dafür vorhanden ist.

    Wir haben bei uns die Erfahrungen gemacht, dass mit der neuen Alarmplanung in aller Regel weniger Kräfte entsandt werden; wir bauen auf eine geregelte Erstalarmierung, den Rest holen wir nach. Klappt bis jetzt ganz gut.

    Geschrieben von Alexander Rosenthal Erklär mir bitte, um zum Ausgangspunkt und damit zum Thema zurück zukommen:
    Warum sollte ein HiOrg-Helfer, der nachts um zwei für dich als FW-Angriffstruppmann ein Zelt mit Zeltheizung zum Aufwärmen aufstellt und dir heiße Getränke bei minus 13 Grad Celsius reicht nach acht Stunden Einsatz früh um sieben in die Arbeit gehen müssen, um sich Verdienst und Arbeitsplatz zu erhalten, während du zur gleichen Zeit noch für mehrere Stunden vom Arbeitsort fernbleiben und dich zu Hause ausruhen darfst ?
    Warum läuft dein Gehalt beim Busunfall auf der BAB ungehindert weiter, während der Sani, der vier Patienten bis zur Übernahme durch den RD im BHP25 versorgt, bangen muß, dass sein Chef Verständnis hat und stolz auf seine Leute bei der HiOrg ist ?
    Das wirst du nicht rationell erklären können, und genau daran arbeiten alle bayerischen HiOrgs (übrigens in Bayern seit Gründung der ARGE Katastrophenschutz sehr harmonisch), diesen Mißstand politisch zu beheben.


    Vom Grundsatz her steht dem nichts entgegen, wenn eben die Rahmenbedingungen passen. Dazu gehört unter anderem eine einsatzangemessene Alarmierung... hier braucht es Eskalationsstufen, und die vermisse ich teilweise.

    Aber nur zur Klarstellung: Lohnersatz und Kündigungsschutz auf dem Papier ist das eine, es tatsächlich so durchsetzen zu können ist das andere. Wenn der Arbeitsgeber Gründe sucht einen (in der FW oder den HiOrgs engagierten) Mitarbeiter loszuwerden, weil er eben immer wieder einmal zum Einsatz "muss", dann wird er Wege finden. Das sind die Erfahrungen, die wir bei uns immer wieder machen. Das gleiche gilt für den Lohnersatz: spätestens bei Selbständigen ist das blanke Theorie aufgrund der geltenden Entschädigungssätze. Ich hoffe das ist Euch auch bewusst.

    Zum Rest: kommt per PN!

    Schönen Abend
    Markus



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