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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Gebläseschutzanzüge / V-Dekon 50 NRW | 13 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 578090 | ||
Datum | 25.08.2009 09:54 MSG-Nr: [ 578090 ] | 3474 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffi Huber Im Konzept steht dass die Verletzten spätestens im Sichtungsbereich eine Patientenanhängkarte bekommen müssen. Diese ist m. W. nicht dekontaminationsfähig. Was passiert damit? Sie wird abgewischt und geht mit durch. Ganz Reinliche können noch die Kordel abschneiden. Nach stundenlangen Diskussionen dazu blieb das die einzige vernünftige Lösung. Immer dran denken: Wir machen auch bei V-Dekon eine GROBreinigung und senken die Kontamination auf ein Maß, das im Weißbereich möglichst wenig Probleme macht. Wir säubern nicht porentief rein! Die Haare der Personen dürften ein größeren Problem sein als die Oberfläche der Patientenanhängetasche. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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